Bürgermeisterwahl
Wie wird der Bürgermeister gewählt?
Der Bürgermeister wird in direkter Wahl von allen Bürger:innen in der Gemeinde Mettlach gewählt.
Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger:innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz in der Gemeinde Mettlach haben.
Wie funktioniert die Wahl?
Alle Wahlberechtigten erhalten vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigungskarte, in der auf den Wahltermin, das Wahllokal und die Möglichkeit zur Briefwahl hingewiesen wird.
Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mindestens 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erhält.
Briefwahl
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, sich im Urlaub befinden oder können Sie am Tag der Wahl nicht persönlich im Wahllokal erscheinen, besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Diese kann mit der Wahlbenachrichtigungskarte oder formlos
beim Wahlamt der Gemeinde Mettlach beantragt werden: