Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, kontaktieren Sie mich gerne:
Unterstützungsanfrage für die Bürgermeisterwahl 2024
Im Sommer 2016 haben mich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mettlach zu ihrem Bürgermeister gewählt. Eine wunderbare, aber auch verantwortungsvolle Aufgabe hier in meiner Heimatgemeinde, der ich mich seitdem mit vollem Elan und großer Demut stelle. Gemeinsam haben wir viel angestoßen, eine Menge erreicht, aber noch mehr vor!
Deshalb kandidiere ich auch für eine weitere Amtszeit bei der Bürgermeisterwahl im Juni 2024 in der Gemeinde Mettlach. Der SPD-Gemeindeverband Mettlach hat mir hierfür bereits mit 97%-tiger Zustimmung in einer Vollversammlung sein Vertrauen ausgesprochen.
Mit Ihrer Unterstützung bei der Bürgermeisterwahl 2024 möchte ich „die schönste saarländische Gemeinde der Welt“ weiter in die Zukunft führen und frage deshalb höflichst für eine persönliche Spende an:
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre finanzielle Hilfe in meinen Wahlkampf!
SPD Gemeindeverband Mettlach
IBAN DE57 5935 1040 0003 1132 06
BIC: MERZDE55XXX (optional)
Kreditinstitut: Sparkasse Merzig-Wadern
Verwendungszweck: Spende Bürgermeisterwahl 2024
Spendenabzugsfähigkeit
Nach § 34 g des Einkommensteuergesetzes (EstG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650 € jährlich von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10 b Einkommensteuergesetz abzugsfähig.
Bescheinigung für das Finanzamt
Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug als Spendennachweis oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers für das Finanzamt. Bei Spenden, die diesen Betrag überschreiten, wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Dafür benötigen wir den Vor- und Nachnamen und die Adresse, die im Feld Verwendungszweck anzugeben sind. Für Mitglieder der SPD genügen auch der Name sowie die Mitgliedsnummer zur Identifizierung.